
Kosten
Transparente Preise für Unterstützung im Alltag
Bevor ein Betreuungsvertrag geschlossen wird, findet ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch statt. Dabei lernen wir uns in Ruhe kennen, besprechen Ihre Wünsche und klären alle offenen Fragen rund um die Betreuung und Abrechnung. So erhalten Sie von Anfang an eine klare Übersicht über die Kosten und können sicher entscheiden, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen passend ist.
Meine Betreuungs- und Entlastungsleistungen biete ich für
Alltagsbegleitung:
47,75 € / pro Stunde
(3,90€ je angefangene fünf Minuten)
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
40,50 € / pro Stunde
(3,30€ je angefangene fünf Minuten)
Anfahrtspauschale:
7,90 € / pro Stunde
Kosten für Extra-Km (Einkauf, Arztbesuche, etc.):
0,55 € / pro km
Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Nicht vollständige Stunden berechne ich pro angefangene Viertelstunde. In meinem Stundensatz sind sämtliche Büro- und Telefonkosten enthalten.
Die Fahrkosten werden extra berechnet (s. o.).
Häufige Fragen zu Kosten, Pflegegrad und Abrechnung
Benötige ich einen Pflegegrad, um Unterstützung in Anspruch zu nehmen?
Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich, um die Leistungen von AP Alltagshelfer zu nutzen. Für eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse muss jedoch ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
Wichtig zu wissen:
- Die betreute Person muss einen Pflegegrad haben
- Der Leistungserbringer muss von der Pflegekasse anerkannt sein
- AP Alltagshelfer ist bei den Pflegekassen anerkannt
Wenn Unterstützung im Alltag benötigt wird, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es über die Pflegekasse?
Bei einem anerkannten Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, mit denen die Kosten ganz oder teilweise erstattet werden können.
Dazu zählen:
- Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (für alle Pflegegrade)
- Die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)
- Die Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)
Durch eine Abtretungserklärung kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Kann ich die Leistungen auch ohne Pflegegrad als Selbstzahler nutzen?
Ja, selbstverständlich. Die Unterstützung von AP Alltagshelfer kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall gilt:
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen
- Die Preise sind transparent und klar geregelt
- Es entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand
Gerne erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten und beantworte offene Fragen.